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Stationäre Pflege

Krankenhaus

Im Alter ins Pflegeheim ziehen? Das wünschen sich die wenigsten Senioren und vielen mutet der Umzug in ein Heim wie eine „Reise ohne Wiederkehr“ an. Doch ein Umzug in ein gutes Pflegeheim kann viele Vorteile für Betroffene und Angehörige mit sich bringen: Die älteren Menschen verbringen zusammen mit Gleichaltrigen ihren Lebensabend, werden rundum versorgt und können an vielen Veranstaltungen teilnehmen. Und auch für pflegende Angehörige verbessert sich die Lage: Sie müssen sich keine Sorgen mehr machen, können sich von der Belastung erholen und haben mehr Zeit für ein entspanntes Miteinander mit dem Pflegebedürftigen. pflege.de klärt über Auswahlkriterien, Leistungen, Leben und Umzug ins Pflegeheim auf.

Definition der Pflegeeinrichtungen Altenheim, Pflegeheim und Seniorenheim

Altenheim, Altersheim, Seniorenheim oder Pflegeheim – alle vier Begriffe beschreiben umgangssprachlich dasselbe:

eine stationäre Wohneinrichtung für pflegebedürftige Senioren.

Rechtlich geschützt ist jedoch keine der genannten Bezeichnungen. Das klassische Altenheim war ursprünglich eine Wohneinrichtung für Senioren, die keine Intensivpflege vorsah. Weil die Älteren zunehmend alternative Wohnformen wie betreutes Wohnen (eigenständige Wohnung mit Anschluss an eine stationäre Einrichtung mit umfassenden Serviceleistungen) bevorzugen, wurden die ursprünglichen Altersheime nach und nach ersetzt. Wer heute in ein Seniorenheim zieht, benötigt in der Regel bereits umfassende Unterstützung und Pflege. An die Stelle des Altenheims treten also nachfragebedingt das Pflegeheim bzw. Mischeinrichtungen, die betreutes Wohnen und Pflegeangebot kombinieren.

Beginnend mit den 1990er-Jahren setzt man heute in Pflegeheimen auf das Konzept der Hausgemeinschaft. Die Bewohner sollen in den Heimen so viel Normalität wie möglich erfahren, in einem wohnungsähnlichen Umfeld leben und sich so gut wie möglich an den Haushaltsaktivitäten beteiligen.

Für wen sind Pflegeheime geeignet?

Pflegebedürftige akzeptieren den Umzug in ein Pflegeheim meistens erst, wenn sie nicht mehr ambulant oder teilstationär (Tagespflege und Nachtpflege) versorgt werden können. Dies kann der Fall sein,

  • wenn sie alleinstehend sind und zunehmend vereinsamen.

  • wenn der bisherige Wohnraum nicht angepasst ist.

  • wenn Angehörige oder der ambulante Pflegedienst den Pflegebedarf nicht mehr decken können.

Ein Pflegeheim ist oft auch bei schwer Demenzkranken eine alternativlose Form der Unterbringung, da sie ab einem bestimmten Stadium der Erkrankung kaum noch zuhause gepflegt werden können. Dementsprechend haben sich inzwischen viele Pflegeheime auf die Pflege und Unterbringung von Demenzpatienten spezialisiert.

Entscheidungshilfe: Vor- und Nachteile des Pflegeheims

Vorteile

  • Sicherheit durch 24-Stunden-Betreuung

  • medizinische Versorgung und schnelle Hilfe im Notfall

  • Belastung durch eigene Haushaltsführung entfällt

  • soziale Kontakte mit Gleichgesinnten

  • organisierte Freizeitaktivitäten und Beschäftigungsmöglichkeiten

  • Entlastung der Angehörigen und Zeit für entspannte gemeinsame Unternehmungen

Nachteile

  • Zusammenleben „nur mit anderen Senioren“ und z. T. Schwerst- und/oder Demenzkranken

  • nicht immer Möglichkeit zur individuellen Möblierung

  • lange Wartelisten bei begehrten Pflegeheimen

  • begrenzt psychosoziale Betreuung aufgrund Zeitmangels des Personals

  • starre Tagesabläufe

In 5 Schritten zum guten Heim – So bringen Sie Ihren Angehörigen gut unter

Plätze in guten Pflegeheimen sind begehrt, häufig gibt es lange Wartelisten. Es lohnt sich daher, sich schon frühzeitig zu informieren und nach einem passenden Heimplatz Ausschau zu halten, wenn Sie das Gefühl haben, dass Sie Ihren Angehörigen zuhause bald nicht mehr ausreichend versorgen können. Damit Sie dabei eine Einrichtung finden, die zu Ihrem Pflegebedürftigen passt und in dem er sich wohlfühlt, nimmt pflege.de Sie an die Hand und erklärt Ihnen, worauf Sie bei der Auswahl achten sollten.

  1. Vorauswahl treffen
    Beschaffen Sie sich zunächst einmal Informationen über Altenheime in Ihrem bevorzugten Einzugsgebiet. Auskünfte über lokale Pflegeheime erhalten Sie bspw. bei pflege.de, bei den Kommunen, den Wohlfahrtsverbänden, beim Sozialamt oder, im akuten Fall, bei den Sozialdiensten der Krankenhäuser. Sehen Sie sich das Infomaterial genau an und vergleichen Sie z. B. nach Lage, Angebot und Pflegekonzept. Suchen Sie sich am besten mehrere infrage kommende Seniorenheime heraus.

  2. Besichtigen und vergleichen
    Diese Pflegeheime nehmen Sie im Anschluss persönlich in Augenschein. Suchen Sie vorab das Gespräch mit Bewohnern, deren Angehörigen und Pflegekräften. Sagen Ihnen Atmosphäre und Ausstattung zu, dann vereinbaren Sie einen offiziellen Besichtigungstermin. Betrachten Sie die Altenheime aus der Sicht des Angehörigen, für den Sie einen Pflegeplatz suchen: Wird das Angebot des Altersheims seiner persönlichen Situation gerecht? Würde er sich in der Umgebung und mit den Bewohnern und Pflegekräften wohl fühlen

  3. Pflegequalität überprüfen
    Große Bedeutung kommt bei der Pflegeheimsuche natürlich der Pflegequalität zu. Lassen Sie sich das Prüfungsprotokoll mit den Bewertungen des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) zeigen und sehen Sie sich die einzelnen Bewertungspunkte genau an. Besonders wichtig sind die Punkte Pflege und medizinische Versorgung. Fragen Sie nach, wie viele Vollpflegekräfte und Betreuungskräfte im Pflegeheim angestellt sind und wie das Pflegepersonal qualifiziert ist.

  4. Kosten vergleichen
    Wenn Sie mehrere potenzielle Pflegeheime finden, vergleichen Sie die Preise. Diese können nämlich sehr unterschiedlich und mitunter auch ziemlich hoch ausfallen. Bei den Pflegekassen erhalten Sie Preisvergleichslisten. Fordern Sie konkrete Angebote von den Seniorenheimen an und prüfen Sie diese genau. Die Kosten für einen Heimplatz betragen rund 2.000 bis 3.500 Euro pro Monat, bei einigen Trägern auch mehr. Die Zuschüsse der Pflegekassen decken diese Kosten nur zum Teil ab. Selbst der Höchstsatz für Schwerstpflegebedürftige liegt bei knapp unter 2.000 Euro. Den Restbetrag muss der Bewohner selbst bezahlen.

  5. Probewohnen
    Nutzen Sie bei der Pflegeheimsuche die Möglichkeit des Probewohnens für Ihren Angehörigen: Entweder durch ein spezielles „Schnupper-Angebot“ oder im Rahmen der Kurzzeitpflege. Dann lernt der Betroffene die Einrichtung schon vorab kennen und Sie können beobachten, ob das Heim zu ihm passt oder nicht.

Checkliste: Auswahlkriterien bei der Pflegeheimsuche

Überlegen Sie sich am besten im Vorfeld gemeinsam, welche Punkte Ihnen und Ihrem Angehörigen besonders wichtig sind.

  • Lage des Pflegeheims: Idealerweise ist das Heim im Umfeld des bisherigen Wohnorts gelegen, so dass den Senioren soziale Kontakte erhalten bleiben. Außerdem kann der Bewohner in vertrauter Umgebung bleiben. Wenn keine sozialen Kontakte mehr bestehen und Sie als Angehöriger woanders leben, kann es u. U. auch sinnvoll sein, ein Pflegeheim in Ihrer Nähe zu wählen, damit die regelmäßigen Besuche für Sie nicht zur Strapaze werden. Andernfalls bieten sich Besuchsdienste als Alternative an.

  • Größe des Seniorenheims: Wünschen Sie sich für Ihren Angehörigen lieber ein kleines, persönliches Haus oder ein großes Heim, das mit einem reichhaltigeren Leistungsspektrum punktet?

  • Ausstattung: Gibt es Einzelzimmer mit eigenem Bad? Dürfen Bewohner ihre eigenen Möbel mitbringen? Sind TV-, Telefon- und Internetanschlüsse in den Zimmern vorhanden? Wie sehen die Gemeinschaftsflächen aus? Wie sieht es mit einer Bibliothek, einem Bewohnertreff oder einer Cafeteria aus? Gibt es ansprechend gestaltete Außenbereiche?

  • Trägerschaft und Betreuungsqualität: Wer ist der Heimbetreiber, wie gestaltet sich die Finanzierung? Welche Qualifikation kann die Heimleitung vorweisen? Wie viele Pflegevollzeitkräfte arbeiten im betreffenden Seniorenheim?

  • Aktivierende Pflege: Wird aktivierende Pflege praktiziert? Werden die Bewohner zur Eigeninitiative animiert?

  • Tagesstrukturierung und Beschäftigungsangebote: Können Bewohner ihren Tagesablauf individuell gestalten? Können die Bewohner sich einbringen, z. B. hauswirtschaftliche Tätigkeiten übernehmen? Welche Beschäftigungs-/Fitnessangebote gibt es?

  • Verköstigung: Sind die Mahlzeiten frisch und abwechslungsreich, gibt es Wahlmenüs? Sind die Essenszeiten flexibel, die Speiseräume und das servierte Essen ansprechend?

  • Serviceleistungen: Können im betreffenden Altersheim Friseur, Fußpflege oder Einkaufsdienste organisiert werden?

  • Mitbestimmung und Einbeziehung der Angehörigen: Wie arbeitet der Heim- oder Bewohnerbeirat? Gibt es einen Angehörigenbeirat? Stehen Ansprechpartner für Beschwerden und Nachfragen von Bewohnern und Angehörigen bereit?

  • Haustiere: Ist es Bewohnern erlaubt, ihre Haustiere mit ins Heim zu bringen?

Die Liste lässt sich natürlich noch durch weitere Punkte ergänzen, z. B. (fach-)ärztliche Versorgung, Medikamentengabe, seelsorgerische Angebote, Wahrung der Privatsphäre der Bewohner etc.

Welche Leistungen werden im Pflegeheim angeboten?

  • Langzeitpflege: Im Rahmen der Langzeitpflege werden Pflegebedürftige dauerhaft und umfassend in einem Pflegeheim betreut.

  • Kurzzeitpflege: Pflegebedürftige haben im Rahmen der Pflegeleistungen Anspruch auf bis zu 56 Tage Kurzzeitpflege pro Jahr in einer stationären Einrichtung. Dieses Angebot können Pflegebedürftige in Anspruch nehmen, wenn sie nach einem Krankenhausaufenthalt noch stationär versorgt werden müssen, bevor sie wieder nach Hause können.

  • Tagespflege und Nachtpflege: Tagespflege oder Nachtpflege sind als teilstationäre Pflegeform eine gute Ergänzung zur ambulanten Versorgung zu Hause. So können betreuungs- oder pflegebedürftige Personen tagsüber oder nachts stationär in einem Heim untergebracht werden, während ihre Pflegeperson tagsüber zur Arbeit geht oder nachts Schlaf braucht.

Spezielle Pflegeheime für Demenzkranke

Viele Pflegeheime haben sich inzwischen auf die Pflege und Unterbringung von Personen mit Demenz spezialisiert – sowohl in Bezug auf die Ausbildung der Pflegekräfte als auch in Bezug auf das Angebot zur Beschäftigung für Demenzkranke.  Aus diesem Grund sollten Sie sich für Ihren demenzkranken Angehörigen möglichst rechtzeitig auf die Suche nach einem speziellen Pflegeheim für Demenzkranke begeben. Plätze in guten Demenz-Pflegeheimen sind begehrt, häufig gibt es lange Wartelisten. Ideal sind Demenzpflegeheime, die auf dem Hausgemeinschaftskonzept basieren, oder Senioren WGs. Ihr Angehöriger lebt dabei in einer kleineren Wohngruppe in einem überschaubaren, gemütlichen Umfeld. Einschlägig geschultes Fachpersonal begleitet die Bewohner durch einen klar strukturierten Alltag und beteiligt sie an den häuslichen Tätigkeiten. Positiv ist, wenn für jeden Bewohner eine spezielle Bezugsperson vorgesehen ist, die ihn regelmäßig als Alltagshelfer unterstützt.

Tipp

Lassen Sie sich im Vorfeld Ihrer Suche nach einem Pflegeheim für Demenzkranke beraten. pflege.de hilft Ihnen gerne unverbindlich dabei!

Darauf sollten Sie bei der Auswahl eines Pflegeheims für Demenzkranke achten:

  • Wird die Demenzstation geschlossen oder offen geführt? Geschlossene Abteilungen dürfen die Pflegebedürftigen nicht mehr alleine verlassen.

  • Wie wird im Demenzpflegeheim mit den Themen Fixierung und medikamentöse Ruhigstellung umgegangen? Gute Einrichtungen verzichten heute in aller Regel weitgehend darauf.

  • Welche Förderangebote, Beteiligungsmöglichkeiten und Aktivitäten werden angeboten? Gibt es geführte Ausflüge, gemeinsame Einkaufsgänge etc.?

  • Was geschieht im Demenzpflegeheim, wenn Ihr Angehöriger schwerstpflegebedürftig und bettlägerig wird? Sogenannte „qualitätsgeleitete Pflegeoasen“ bilden einen Kompromiss aus Privatsphäre und passiver Teilhabe am Alltagsgeschehen im Demenzpflegeheim.

Info

Einweisung ins Pflegeheim

Eine zwangsweise Einweisung ins Pflegeheim ist der Albtraum vieler Betroffener und Angehöriger. Doch gerade im Falle einer Demenzerkrankung kann dies unter u. U. nötig werden. Demenzkranken fehlt häufig jegliches Krankheitsempfinden. Der eigene Zustand und Defizite können dann nicht mehr eingeschätzt werden. Wenn eine Selbst- oder Fremdgefährdung des oder durch den Pflegebedürftigen droht, bleibt Ihnen als Betreuer vielleicht gar keine andere Möglichkeit als eine Einweisung ins Pflegeheim. Die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Einweisung ins Pflegeheim finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) unter § 1906 Genehmigung des Betreuungsgerichts bei der Unterbringung. Die Unterbringung Ihres Angehörigen gegen seinen Willen in einem Pflegeheim ist eine freiheitsentziehende Maßnahme. Die Zwangseinweisung ins Pflegeheim muss vom Betreuungsgericht ausdrücklich angeordnet werden.

Eine Zwangseinweisung ins Pflegeheim ist nur unter den genannten Voraussetzungen möglich. Unter anderen Umständen ist eine Einweisung ins Pflegeheim nur mit der Einwilligung des Betroffenen realisierbar.

Bewertung von Pflegeheimen

Bestimmt haben Sie in bei der großen Auswahl an Pflegeeinrichtungen auch schon mal den Überblick verloren, als Sie sich das erste Mal mit der Pflegeplatzsuche für Ihren Angehörigen beschäftigt haben. Vielleicht haben Sie sich dabei auch die Frage nach neutralen Bewertungskriterien für Altenpflegeeinrichtungen gestellt. Um es vorwegzunehmen: Diese gibt es nur bedingt. Das Preisniveau bspw. stellt kein nützliches Kriterium bei der Bewertung dar. Die Kostenunterschiede zwischen verschiedenen Seniorenheimen sind zwar zum Teil ganz erheblich, über die Qualität sagt das allerdings meist nur wenig aus. Wenn aber teuer nicht gleich gut ist, woran können Sie sich dann bei der Suche nach einem Pflegeheim orientieren und worauf sollten Sie bei der Altenheim Bewertung achten? Folgende Beurteilungen und Zertifizierungen bieten Ihnen erste Anhaltspunkte bei der Altenheim Bewertung:

  • Der medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) führt bei allen Alten- und Pflegeheimen Qualitäts- und Leistungskontrollen durch und vergibt Pflegenoten von 1 (sehr gut) bis 5 (mangelhaft). Das Prüfprotokoll ist zwar sehr umfangreich, jedoch auch sehr subjektiv und stark abhängig vom aktuellen Pflegepersonal. Die Untersuchungskriterien reichen bspw. vom Beschäftigungsangebot bis hin zur Dokumentation der Mitarbeiter. Die Stellungnahmen der Heimbewohner sind oft gezielt von den eher rüstigen und fitten Bewohnern, so dass diese nicht repräsentativ für alle Bewohner sind. Schauen Sie sich die Pflegenoten daher gerne an, behalten Sie dieses Wissen jedoch im Hinterkopf und machen Sie sich immer Ihren eigenen Eindruck.

  • Der Grüne Haken: Was ist eigentlich, wenn ich als Senior im Pflegeheim wohne und erst um 10:30 Uhr frühstücken möchte? Oder wenn ich mit meinem Hund ins Pflegeheim ziehen will? Viele Senioren haben Bedürfnisse, denen nicht jedes Pflegeheim entsprechen kann. Einrichtungen mit einem besonderen Konzept zeichnet der Grüne Haken aus. Dieses Siegel wird an Senioren- und Pflegeheime verliehen, die sich besonders für die Lebensqualität ihrer Bewohner einsetzen.
    Anhand eines Fragenkatalogs überprüfen die Gutachter des Grünen Hakens, ob in einer Einrichtung Selbstbestimmung, Teilhabe und Achtung der Menschenwürde gewährleistet sind. Die Senioreneinrichtung wird aus Sicht des Verbrauchers betrachtet. Die Gutachter führen dazu Gespräche mit dem Bewohnerbeirat, den Mitarbeitern des Heims und den Angehörigen. Sie versetzen sich in die Lage des Bewohners und lassen die Atmosphäre des Hauses auf sich wirken, indem sie bspw. an Aktivitäten oder am Essen teilnehmen.
    Hinter dem Grünen Haken steht das Heimverzeichnis, das sich zum Ziel gesetzt hat, die Qualität der Pflegeeinrichtungen zu verbessern und Senioren und ihre Angehörigen bei der Suche nach einem passenden Heim zu unterstützen. Pflegeheimeinrichtungen präsentieren sich auf dem Heimverzeichnis, indem sie ihr Alleinstellungsmerkmal und das Leitbild ihres Hauses kostenlos öffentlich machen. Der grüne Haken ist ein anerkannter Nachweis für Pflegeeinrichtungen. Er bestätigt, dass sie ein sehr gutes Pflegekonzept verfolgen.

  • weitere Zertifizierungsverfahren, denen sich Altersheime freiwillig unterziehen können, z. B.

  • Qualitätssiegel für Pflegeheime des Instituts für Qualitätskennzeichnung von
    sozialen Dienstleistungen GmbH (IQD)

 

Tipp

Indikatorengestützte Qualitätsprüfung von Pflegeheimen

Seit November 2019 werden Pflegeheime neu bewertet: Die sog. indikatorengestützte Qualitätsprüfung nimmt die Ergebnisqualität der Pflege in den Fokus. Es wird also danach gefragt, welche Ergebnisse die Pflege erzielt. 

Umzug ins Pflegeheim

Haben Sie sich zusammen mit Ihrem Angehörigen dafür entschieden, dass ein Heimplatz die beste Lösung für seine Situation ist, und haben Sie zusammen einen passenden Heimplatz gefunden, so steht der Umzug an. Der Umzug ins Pflegeheim ist in der Regel mit großem Aufwand verbunden, da dabei häufig ein kompletter Hausstand aufgelöst werden muss. Das betrifft jedoch meist eher Sie als Angehörigen als den Pflegebedürftigen selbst. Auch wenn Bewohner beim Umzug ins Altenheim eigene Möbel häufig mitnehmen können, werden sie in ihrem neuen Zimmer höchstens einen Sessel, einen Tisch und vielleicht ein Regal unterbringen. Neben der Frage, was mit der restlichen Einrichtung geschehen soll, müssen Sie sich um organisatorische Dinge kümmern. Dazu zählen die Kündigung des Mietvertrags, Behördengänge, Schönheitsreparaturen, ggf. die Suche eines Nachmieters etc. Inzwischen gibt es Unternehmen, die sich auf den Umzug ins Pflegeheim spezialisiert haben. Diese Umzugsmanager für Senioren übernehmen sämtliche Arbeiten rund um den Umzug ins Seniorenheim, beraten und geben praxisnahe Tipps. Zusätzlich bieten die Dienstleister auch eine persönliche Betreuung für den Betroffenen an, um ihm den Umzug ins Pflegeheim zu erleichtern.

Umzug ins Altenheim – Checkliste

Mit dieser Checkliste gelingt Ihnen der Umzug ins Pflegeheim stressfrei!

Wenn Sie den Umzug Ihres Angehörigen selbst organisieren möchten, müssen Sie an vieles denken. Hier ein kleiner Leitfaden:

  • Mietvertrag kündigen: Beachten Sie die üblichen Kündigungsfristen. Liegt ein Härtegrund vor, kann der Mietvertrag vorzeitig beendet werden.

  • Laufende Verträge und Versicherungen überprüfen und gegebenenfalls kündigen wie z. B. Hausratsversicherung, Lieferdienste und Abonnements.

  • Telefon und GEZ ab- oder ummelden

  • Unbedingt mitnehmen: Personalausweis, Versichertenkarte, Rezepte und Hilfsmittelverordnungen, Hygiene- und Toilettenartikel, Garderobe, etwas Bargeld.

  • Wohnort ummelden

Die genannten Punkte stellen natürlich nur eine Orientierungshilfe dar. Erarbeiten Sie im Vorfeld des Umzugs gemeinsam mit dem Betroffenen eine ausführliche individuelle To-Do-Liste für den Umzug ins Altenheim.

Tipp

Gerade älteren Menschen fällt die Eingewöhnung in ein neues Umfeld oft sehr schwer. Erleichtern Sie Ihrem Angehörigen die Umstellung, indem Sie ihn besonders in der ersten Zeit nach dem Umzug häufig besuchen. Regen Sie auch Besuche durch Freunde, Bekannte und andere Angehörige an.

Finanzierung des Heimplatzes

Die Höhe der Kosten für einen Heimplatz variieren stark und sind abhängig von Faktoren wie der Region, der Einrichtung, dem Anspruch des Pflegebedürftigen, Spezialleistungen usw.

Durch die Heimkosten werden in der Regel Kost, Logis und Pflege abgedeckt. Dennoch benötigen die Bewohner für persönliche Bedürfnisse im Altersheim „Taschengeld“. Wie hoch ist das Taschengeld im Pflegeheim anzusetzen? Ausführliche Informationen zu Kosten und Kostenübernahme können Sie in diesem Artikel zu den Pflegeheim-Kosten nachlesen.

Bei anerkannter Pflegegrad (seit 01.01.2017) bzw. früher anerkannter Pflegestufe (bis 31.12.2016) wird Ihr Pflegebedürftiger durch Zuschüsse der Pflegekasse unterstützt. Die Leistungen der Pflegekassen für die vollstationäre Pflege gestalten sich wie folgt:

PflegegradLeistungen der Pflegekasse pro Monat

Pflegegrad 1125 Euro*

Pflegegrad 2770 Euro

Pflegegrad 31.262 Euro

Pflegegrad 41.775 Euro

Pflegegrad 52.005 Euro

[* als Geldbetrag, der für die Erstattung von Betreuungs- und Entlastungsleistungen genutzt werden kann]

Zum Vergleich die Leistungen für stationäre Pflege, die Versicherten mit anerkannter Pflegestufe bis 31.12.2016 zustanden:

PflegestufeLeistungen der Pflegekasse pro Monat

Pflegestufe 11.064 Euro

Pflegestufe 21.330 Euro

Pflegestufe 31.612 Euro

Härtefall1.995 Euro

Tipp

Wussten Sie, dass die Pflegeheime dank des Pflegestärkungsgesetzes I seit dem Jahr 2015 rund doppelt so viele Betreuungskräfte finanzieren können wie bisher? Bezahlt wird dies von den Pflegekassen. Bei den zusätzlichen Kräften handelt es sich jedoch nicht um Pflegefachkräfte, sondern um Betreuer. Diese zeichnen vor allem für die Beschäftigung der Heimbewohner verantwortlich. Dem Pflegefachkräftemangel wirkt das nicht entgegen.

Der Heimvertrag

Beim Eintritt in ein Pflegeheim muss der künftige Bewohner einen Heimvertrag unterzeichnen. Das Vertragswerk schreibt die Rechte und Pflichten von Heimbetreiber und -bewohner fest. Der Heimvertrag sollte zum einen die Grundlagen und Philosophie der Heimführung und Pflegearbeit umreißen. Zum anderen muss er vollständig und nachvollziehbar alle Kostenpunkte auflisten. Die drei großen Bereiche sind dabei:

  1. Pflegekosten

  2. Kosten für Unterkunft und Verpflegung

  3. Investitionskosten (Gebäudeinstandhaltung, Pachtgebühren etc.)

 

Nicht immer entsprechen die Heimverträge in allen Punkten den Landesheimgesetzen, den Pflegeversicherungsgesetzen und dem Verbraucherrecht. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, einen Heimvertrag grundsätzlich vorab von einem Anwalt oder der Verbraucherzentrale überprüfen zu lassen.

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