Unser Vermittlungsangebot
Gerne beraten wir Sie kostenlos und unverbindlich, stellen eine Bedarfsanalyse an und unterbreiten Ihnen mehrere Vermittlungsvorschläge.
„Mit mehr als 20 Jahren Erfahrung in der internationalen Personalvermittlung und mehr als 12 Jahren Erfahrung in der Vermittlung von osteuropäischen Betreuungskräften garantiere ich Ihnen eine Personalauswahl auf höchstem Niveau.
Achtung Toleranz und Empathie sind
meine Werte im Umgang miteinander.“
Carmen Roth
Gründerin und Geschäftsführerin
Erst wenn wir Sie von unserer Arbeit überzeugen können und Sie einem Vermittlungsvorschlag zustimmen, wird ein Vermittlungsvertrag unterzeichnet und wir berechnen Ihnen für die Vermittlung und laufende Kundenbetreuung monatlich 177,00 €.
Preisübersicht: Häusliche Betreuung
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Ein Gesamtpreis für die Betreuung - keine Extrakosten
Kosten für Betreuung & hauswirtschaftliche Versorgung
Ersatz bei Ausfall einer Betreuungsperson (z.B. Krankheit)
An- und Abreiseorganisation nach Ihren Wünschen
Steuern & Sozialabgaben
Betriebshaftpflichtversicherung
Kranken- Unfallversicherung
Reisekosten inkl.
Feiertagszuschlag inkl.
Finanzierung
Nutzen Sie Zuschüsse und Förderungen
Preisbeispiel
Monatliche Kostenstruktur für den Basic Tarif (Befriedigende Deutschkenntnisse, Erfahrungen im Bereich der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung) bei Pflegegrad 3:
Beispiel Basic-Tarif*
24h-Betreuungskraft: Basic Tarif
+ Vermittlungspauschale Vis-à-Vis24
- Pflegegeld* (Pflegegrad 3)
- Bayerisches Landespflegegeld (1.000,00 € p.a.)
- Verhinderungspflegegeld** (1.612,00 € p.a.)
- Anspruch aus Kurzzeitpflege (in Kombination mit Verhinderungspflege 806,00 € p.a.)
- Steuerersparnis*** (bis zu 4.000 € p.a.)
Eigenanteil/ effektive monatliche Kosten
2.400,00 €
+ 177,00 €
- 545,00 €
- 83,33 €
- 134,33 €
- 67,17 €
- 333,33 €
1.413,84 €
*Es handelt sich bei dieser Berechnung um eine vereinfachte und beispielhafte Aufstellung der Kosten und möglichen Zuschüsse bei der Finanzierung der sogenannten 24 Stunden Betreuung.
**Das Verhinderungspflegegeld wird nur bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen des § 39 SGB XI bezahlt. Dazu muss die pflegebedürftige Person mindestens in den Pflegegrad 2 eingestuft werden, die pflegebedürftige Person muss seit mindestens sechs Monaten in der eigenen Häuslichkeit von der Pflegeperson gepflegt werden, die Pflegeperson muss zeitweise verhindert sein und die Kosten der notwendigen Ersatzpflege müssen nachgewiesen werden. Der Betrag für die Verhinderungspflege kann bis zu 1.612,00 € pro Jahr betragen. Außerdem ist eine Aufstockung durch Umwandlung des Kurzzeitpflege-Budgets in Höhe von maximal 806,00 € (50%) möglich, so dass insgesamt ein Betrag bis zu 2.418,00 € zur Verfügung stehen könnte. Lassen Sie sich von Ihrem Pflegeberater und/oder Ihrer Pflegekasse beraten.
*** Die Betreuung in häuslicher Umgebung zählt zu den haushaltsnahen Dienstleistungen im Sinne von § 35a EstG. Auf Antrag kann die tarifliche Einkommensteuer, vermindert um die sonstigen Steuerermäßigungen, um 20 Prozent, höchstens 4 000 Euro, der Aufwendungen des Steuerpflichtigen ermäßigt werden. Lassen Sie sich diesbezüglich von einem Steuerberater beraten.“
Die genaue Höhe der Kosten und Zuschüsse ist vom Einzelfall abhängig und kann höher oder niedriger ausfallen. Zur optimalen Ausschöpfung der Pflege-Zuschüsse beraten wir Sie gern!
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Mario List
Vertriebsleiter
+49 (0) 176 556 11 22 1
Als Vertriebsleiter bin ich für ganz Bayern zuständig, mit dem Schwerpunkt Schwaben.

Martin Trieb
Fachberater für BihG (IQH-zert.)
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Ich bin Ihr regionaler Ansprechpartner für Oberbayern.
Alexander & Heidrun Fiebig
Pflegedienstleiter
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Als regionale Ansprechpartner für Franken, beraten wir Sie gerne vor Ort.